Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwV§ 6 Mikrobiologische Anforderungen
Stand: 25.06.2023
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2017 – 2 M 2/17Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 03.08.2011 – 10 K 2228/09Zitiert von 2
- VG Arnsberg, 22.06.2009 – 14 K 1699/08Zitiert von 13
- VG Arnsberg, 22.06.2009 – 14 K 2826/08Zitiert von 5
- OVG NRW, 03.11.2006 – 20 B 2273/06Erfolglose Beschwerde gegen eine bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung bei PFT-Kontamination KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VGH Bayern, 20.05.2021 – 8 B 19.1587Wasserrecht: Erfolglose Drittanfechtungsklage einer Wasserversorgungsgemeinde gegen die Erlaubnis zur Abwasserversickerung aus einer Kleinkläranlage im Wasserschutzgebiet KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 15.06.2023 – VG 6 K 1342/18
- VG Cottbus, 28.05.2021 – 6 L 487/19Zitiert von 7
- VG Frankfurt (Oder), 03.03.2021 – 5 K 2047/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 TrinkwV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202023/6#abs-1 (1) Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202023/6#abs-2 (2) In Trinkwasser dürfen die in Anlage 1 Teil I festgelegten Grenzwerte für mikrobiologische Parameter nicht überschritten werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202023/6#abs-3 (3) Im Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist, dürfen die in Anlage 1 Teil II festgelegten Grenzwerte für mikrobiologische Parameter nicht überschritten werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202023/6#abs-4 (4) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass im Trinkwasser eines Wasserversorgungsgebiets Mikroorganismen vorkommen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen und für die in dieser Verordnung kein Grenzwert festgelegt ist, so legt das Gesundheitsamt für das betroffene Wasserversorgungsgebiet unter Beachtung von Absatz 1 einen Höchstwert fest, der nicht überschritten werden darf.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202023/6#abs-5 (5) Mikroorganismen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, dürfen in Trinkwasser nur in Konzentrationen enthalten sein, die so niedrig sind, wie dies mit im Einzelfall angemessenem Aufwand unter Einhaltung mindestens der allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist.